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Überprüfung der Rettungsfähigkeit für Lehrer

Die neue Erlasslage verlangt von Lehrkräften in Hessen, die Schul-Schwimmunterricht erteilen, dass sie ihre "Rettungsfähigkeit" spätestens alle 5 Jahre überprüfen lassen müssen.

Dies kann auf zwei Wegen erreicht werden:

  • Die Lehrkraft besucht einen regulären Rettungsschwimmkurs und wiederholt das DRSA Bronze oder Silber.
  • Die Lehrkraft besucht z.B. bei der DLRG Oberursel einen Kurs zur "Auffrischung der Rettungsfähigkeit" über insgesamt 6 UE an zwei Nachmittagen. Voraussetzung ist dabei allerdings der Besitz des DRSA Bronze, nicht älter al 5 Jahre.

Haben Sie Fragen zu den Kursen "Überprüfung der Rettungsfähigkeit" kann Ihnen unser Ehrenvorsitzender, Herr Wolfgang Melber (Kursleitung) detailliert Antwort geben.

Wichtiger Hinweis:
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über den Schulsportkoordinator des Hochtaunuskreises.

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